Offener Vollzug: "Der offene Vollzug unterscheidet sich vom geschlossenen Vollzug dadurch, dass im offenen Vollzug keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen getroffen werden." Siehe: Die Residenzpflicht für Arbeitslose und Hartz-IV-Opfer der Lohnarbeit. Der offene Vollzug "bedeutet die freiwillige Einordnung des Insassen in ein System der Selbstdisziplin, der Gemeinschaftsfähigkeit und Eigensteuerung" - für die Kapital- und Profitinteressen von BDI und BDA-Klientel - "und ist die letzte und wichtigste Stufe zur 'Einübung der Regeln des freien Lebens' (Resozialisierung)." - Dafür sorgen auch die 'freiheitlichen' und 'demokratischen' Spezial- und Sozialpartner des staatsmonopolitischen Kapitalismus in bürgerlichen Parteien und Gewerkschaften, Bundesregierung und Parlamentsmehrheit und analogen Verbildungseinrichtungen der imperialistischen Kapitalgesellschaft. (*)
Eine aktuelle Karte der Überwachungsagentur für Reservearbeitskräfte des BDI-BDA-Kapitals offenbart, welche Überwachungsämter der Bundesagentur für Arbeit und Kommunen besonders häufig Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger aussprechen. Demnach verhängen viele Strafen die Arbeitsagenturen im Süden. Laut deutsche Bildungszeitung hagelt es die meisten Strafen in Kelkheim: Dort erhalten 6,2 Prozent aller nicht ausreichend Hartz-IV-Anpassungs- und Resozialisierungsfähigen eine Bestrafungsmaßnahme (siehe: "Offener Vollzug"). Dagegen verhängen die Resozialisierungs- und Arbeitsdisziplinierungsagenturen im Osten der Germany AG weitaus seltener Strafen. Auf Anfrage erläutert die Bundesagentur für Reservearbeitskräfte die Hintergründe für die Unterschiede zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland. Demnach wären mitnichten die Arbeitskräftevermittler in Bayern oder Baden-Württemberg strenger oder fieser als ihre Aufsichtspartner im Osten zur Reservearmee der Arbeit. Der Pressesprecher der Bundesagentur für Arbeit sagte: "Die Unterschiede resultieren daraus, das dort besonders viele Sanktionen ausgesprochen werden, wo es auch entsprechend viele Angebote gibt." - Anm.: Über die Lohnhöhe und die Bedingungen der "Arbeitsangebote" gibt es keine Meldung. Grundsätzlich gilt stets die geleugnete staatlich geforderte Prinzipienlosigkeit: Arbeitsaufnahme für jeden Preis.
Weiter heißt es in der Meldung: Da in vielen ostdeutschen Gemeinden die Arbeitsagenturen den Hartz-IV-Empfängern aufgrund der dortigen Lage am Arbeitsmarkt weniger Angebote aussprechen können, gibt es in Ostdeutschland entsprechend auch weniger Sanktionen. Und: 'Denn wo weniger Stellen für Arbeitslose angeboten werden, gibt es auch weniger Arbeitsverweigerer'. Die 'Arbeitsverweigerer' währen ein Hauptgrund für die Verhängung von Sanktionen (Resozialisierungsmaßnahmen bzw. Zurichtung für die abhängige Arbeit). Weitere Gründe für 'Sanktionen' gegen Erwerbslose wären verspätete Meldungen bei der Arbeitsagentur oder eine 'Pflichtverletzung'.
Im Jahr 2009 wurden bei 126.946 Langzeitarbeitslosen die Leistungen komplett gestrichen. Die Gesamtzahl der Langzeitarbeitslosen lag bei 4,9 Millionen (2009). Im Jahr 2008 lag die Gesamtzahl der Langzeitarbeitslosen bei 4,8 Millionen. 2008 wurde bei 131.443 Menschen im 'Offenen Vollzug' der Reservearmee des Kapitals die komplette Reproduktionsleistung (zum Lebensunterhalt) gestrichen.
Quelle vgl.: t-online.de - am 04.08.2010: "Wo Hartz-IV-Empfänger am häufigsten sanktioniert werden".
http://wirtschaft.t-online.de/wo-hartz-iv-empfaenger-am-haeufigsten-sanktioniert-werden/id_42447920/index
(*) Vgl.: Offener Vollzug. Anm.: Analogien zu Hartz-IV und Lohnarbeit sind nicht zufällig. = "Im Idealfall heißt dies konkret: Der Gefangene verlässt morgens die Anstalt und begibt sich zu seinem Arbeitsplatz."
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Offener_Vollzug
04.08.2010, Reinhold Schramm
Tags: Offener Vollzug, Asozialstaat, Hartz Vier, Hartzgesetze, Wikipedia
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